Arbeitschutz und Gesundheitsmanagement in Betrieben

Arbeitschutz und Gesundheitsmanagement in Betrieben

Soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern

sicherheitSicherheit am Arbeitsplatz wird heute von allen Firmen in Deutschland groß geschrieben. Die Gesundheit und die Sicherheit im Büro oder im Betrieb sind abhängig von unserer Leistungsfähigkeit und unserer Einsatzbereitschaft. Es gilt in jeder Branche, die Risiken, die für das Leben und die Gesundheit bestehen, klar zu minimieren und für den Schutz ein jeden Arbeitnehmers zu sorgen. Der Gesetzgeber schreibt dem Arbeitgeber sogar eine „Fürsorgepflicht“ vor, die er seinem Arbeitnehmer gegenüber einzuhalten hat. Dazu gehört aber auch das Wohlbefinden des Angestellten bei der Ausführung der Arbeit selbst. Eine effektive Organisation hilft, ein planvolles und strukturiertes Handeln im Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement überhaupt erst zu ermöglichen. Die Gesundheit eines Angestellten ist somit das oberste Ziel und zählt schon längst nicht mehr als reine Chefsache, sondern ist heute zu einem übergreifenden Punkt in der Personalführung geworden.

Der Arbeitgeber hat laut dem Gesetzgeber eine Fürsorgepflicht

Das Unternehmen an sich trägt dem Mitarbeiter gegenüber eine hohe soziale Verantwortung. Diesen wichtigen Punkt immer zu berücksichtigen und den neuesten Vorschriften anzupassen ist jedoch für viele Unternehmen nicht einfach einzuhalten. Gerade im handwerklichen Bereich, einem Bereich, in dem Arbeitsschutz sehr groß geschrieben wird, ist eine konsequente Verfolgung der Umsetzung von größter Wichtigkeit. Zum erreichen dieses Zieles können technisch, organisatorisch oder individuelle Schutzmaßnahmen gesetzt werden. Neben der sozialen Verantwortung, die ein Unternehmen gegenüber seinen Mitarbeitern trägt ist auch die rechtliche Absicherung nicht außer Acht zu lassen, denn ein Ausfall eines Mitarbeiters aufgrund nicht eingehaltener Arbeitsschutzmaßnahmen kann den Betrieb teuer zu stehen kommen. Hohe Geldbußen und einen Anklage durch die Berufsgenossenschaften und der Staatsanwalt sind hier keine Seltenheit. Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement sind so verschieden wie die Betriebe die es gibt. Maßgeblich daran beteiligt ist aber auch immer der Mitarbeiter selbst.

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