Was muss bei der Asbestsanierung beachtet werden?

Was muss bei der Asbestsanierung beachtet werden?

Asbest ist heute ein ernstzunehmendes Abfallproblem

Bis in die 80-ziger Jahre hinein war Asbest ein beliebter Baustoff. Die Naturfaser in mineralisierter Form zeigte sich als hitzebeständig und isolierte ausgezeichnet. Entsprechend oft wurde Asbest in dieser Zeit verbaut. Erst später erkannte man die Gefahren und Risiken, die von dem Baustoff, genauer von den feinen Fasern aus Asbest ausgingen. Das Einatmen von Asbestfasern kann demnach zu Asbestose (krankhafte  Vermehrung von Bindegewebe in der Lunge), zu Lungenkrebsdemolition-855079_1280 und zu Tumoren im Bauchfell und in der Brust führen. Deshalb ist das Verbauen von Asbest heute nicht mehr erlaubt. Es schlummert jedoch noch eine große Gefahr in vielen Gebäuden, die gerade jetzt und in den kommenden Jahren stärker in den Fokus tritt: Die Sanierung von Gebäuden, die asbestbelastet sind.

Welche Vorgaben sind bei der Asbestsanierung zu beachten?

Nicht jedem Gebäude sieht man gleich von außen an, dass dort Asbest verbaut wurde. Erste Hinweise auf eine Asbestbelastung können das Alter und die Funktion des Hauses liefern. Speziell im Bereich des Hochbaus wurden zwischen den Jahren 1950 und 1990 sehr viel Asbest verbaut. Besonders verbreitet in Gebäuden aus den Jahren von 1970 und 1980. Ob in Schulen, in Krankenhäusern, in Büros, in Verwaltungen oder Sporthallen – überall dort ist das Risiko, auf Asbest zu treffen sehr hoch. Was ist zu tun, wenn man bei der Sanierung feststellt, es handelt sich um Asbest oder es vermutet? Wegen der Gefährlichkeit des Stoffes, hat der Gesetzgeber umfangreiche Vorgaben gemacht, was in einem solchen Fall zu tun ist?

Unsachgemäße Entsorgung kann Asbestfasern freisetzen

Gerade bei Sanierungsarbeiten kann es zu einer Freisetzung von Asbestfasern kommen und damit die Gesundheit von vielen Menschen gefährdet werden. Bereits bei dem Verdacht des Vorkommens von Asbest ist ein sachkundiger Fachmann oder wie es richtig heißt, eine Befähigte Person zur Begutachtung heranzuziehen. Diese Fachleute sind aufgrund ihrer Berufserfahrung und Aus- und Fortbildung speziell für den sicheren Umgang mit Asbest ausgebildet. Asbesthaltige Materialien dürfen nur durch eine zertifizierte fachkundige Stelle entsorgt werden. Einschlägige Rechtsnorm ist für die Asbestsanierung die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Verboten ist unter anderem das Lagern von Asbest auf Bauschuttdeponien oder die Verwertung als „normaler“ Restmüll. Asbesthaltige Materialien dürfen weder gelagert, veräußert oder gar verwendet werden.

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