Wohnen in einem Denkmal

Wohnen in einem Denkmal

In Deutschland befinden sich viele denkmalgeschützte Häuser. Sie können als Wohnung genutzt werden. Bei vielen Wohnungssuchenden sind solche Häuser beliebt, da sie sich in einer schönen Lage befinden. Nicht immer muss es ein richtiges Haus sein, für das Sie sich entscheiden, denn Wassertürme stehen häufig unter Denkmalschutz und sind als Wohnungen beliebt. Das Wohnen in einem Wasserturm kann ungewöhnlich und ganz besonders sein.

Was Sie beachten sollten bei Kauf einen denkmalgeschützten Haus

Alte Fachwerkhäuser, historische Handelshäuser und viele andere Gebäude sind als Wohnhäuser beliebt, doch sie stehen unter Denkmalschutz. Sie sollten, wenn Sie ein solches Haus, das unter den Denkmalschutz Hessen oder den Denkmalschutz eines anderen Bundeslandes fällt, auswählen, die Richtlinien des Denkmalschutzes beachten. Der Staat macht das Wohnen in denkmalgeschützten Häusern deutlich attraktiver. Maßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz werden gefördert. Ab April 2012 können Sie von solchen Fördermitteln profitieren. Nicht nur denkmalgeschützte Gebäude fallen unter diese Förderung, denn auch andere baukulturell bedeutsame Gebäude können gefördert werden. Bei der Förderung wird der Primärenergiebedarf der Häuser berücksichtigt, denn die Fassade darf nicht verändert und daher nicht von außen gedämmt werden.

Ob das Gebäude, für das Sie sich entscheiden, förderungswürdig ist, wird von der Kommune entschieden. Der Förderantrag muss von der Kommune bestätigt werden. Die Förderung beantragen Sie über Ihre Bank bei der KfW. Wollen Sie eine Sanierung vornehmen und beispielsweise eine energieeffizientere Heizung einbauen, müssen Sie zuvor einen Energieberater für Baudenkmale konsultieren. Eine Wärmepumpenheizung oder eine Pelletheizung kann eingebaut werden. Die Wärmedämmung von innen ist möglich. Der Energieberater erläutert Ihnen genau, was in Ihrem konkreten Fall erlaubt ist. Der Einbau einer Solarheizung oder einer Photovoltaikanlage ist hingegen nicht erlaubt.

Die steuerlichen Vorteile sollten Sie nutzen

Der Kauf eines denkmalgeschützten Hauses kann aus steuerlicher Sicht interessant sein. Damit Sie steuerliche Vorteile ausschöpfen können, benötigen Sie eine Bescheinigung der Landesbehörde der Denkmalpflege. Eine Beratung durch den Steuerberater wie bei behrundpartner.com sollten sie auf jeden Fall machen. Haben Sie ein denkmalgeschütztes Haus gekauft, kommt es darauf an, ob Sie es selbst nutzen oder ob Sie es vermieten. Nutzen Sie das Haus selbst, können Sie innerhalb von zehn Jahren 90 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Vermieten Sie das Haus, können Sie sogar innerhalb von 12 Jahren 100 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Sind die Kosten für den Erhalt des Hauses aus Gründen des Denkmalschutzes höher, kann Ihnen auf Antrag die Grundsteuer erlassen oder gemindert werden.

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