Baugenehmigung für Carports | Tipps fürs Carport

Baugenehmigung für Carports | Tipps fürs Carport

Baugenehmigung für Carports – ist eine notwendig?

BauenCarports sind praktische und stilvolle Alternativen zur herkömmlichen Garage. Doch einfach kaufen oder bauen und dann aufstellen, reicht nicht. Denn für bauliche Maßnahmen ist in Deutschland in der Regel eine Baugenehmigung notwendig. Auch das Errichten eines Carports stellt eine bauliche Veränderung dar und muss dementsprechend bewilligt werden. Jedoch gilt diese Pflicht nicht deutschlandweit, sondern variiert von Bundesland zu Bundesland. Lesen Sie hier, was Sie beim Bau oder Kauf eines Carports beachten müssen.

Vorsicht: Carports können genehmigungspflichtig sein

Allgemein wird ein Carport als offene Garage bezeichnet. Dabei handelt es sich zwar nicht um ein klassisches Bauwerk, dennoch ist ein Carport laut Definition eine Baukonstruktion. Ein Carport gilt daher auch als bauliche Veränderung, die einer Baugenehmigung bedarf und genehmigungspflichtig ist.

Allerdings unterliegt das Aufstellen von Carports in Deutschland keiner einheitlichen Regelung. Vielmehr liegt es im Ermessen der einzelnen Bundesländer, ob für die offenen Konstruktionen eine Baugenehmigung erforderlich ist. Und selbst manche Städte und Gemeinden haben eigene Regelungen für das Aufstellen eines Carports. So spielt für viele Gemeinden zum Beispiel die Größe des Bauobjekts eine entscheidende Rolle. Da kann es schon passieren, dass ein kleiner Carport ohne Baugenehmigung aufgebaut werden darf. Ausschlaggebend sind hierbei die Maße der beanspruchten Bodenfläche.

Einen Carport ohne Baugenehmigung aufstellen

Doch was geschieht eigentlich, wenn ein moderner Carport ohne Baugenehmigung einfach aufgebaut wird? Na dann, sind Schwierigkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit vorprogrammiert. Denn meist wird das Bauamt irgendwie darauf aufmerksam – sei es, weil sich die Nachbarn über den Baulärm beschweren oder die Behörden irgendwie anderweitig darauf aufmerksam werden. Ohne Baugenehmigung ist in diesem Fall mit Bußgeldern zu rechnen. Im allerschlimmsten Fall ist der neue Carport sogar wieder rückzubauen. Wer bei einer Kontrolle keine Genehmigung vorweisen kann, hat nichts zu lachen, denn die Gemeinden greifen hier in der Regel rigoros durch.

Gute Vorbereitung ist das A und O

Um solche Miseren von vornherein zu vermeiden und sich viel Ärger zu ersparen, sollten Bauvorhaben immer gut geplant sein. Welche Formulare Sie für eine Baugenehmigung brauchen, ist aufgrund der uneinheitlichen Regelung in Deutschland leider schwer vorherzusagen. Am besten wenden Sie sich direkt an das zuständige Bauamt, dort erfahren Sie alles Wissenswerte zu Ihrem Bauantrag und werden zudem über die nötigen Unterlagen informiert.

In den meisten Fällen benötigen Sie eine Baubeschreibung und einen Flurkarten-Auszug mit Lageplan (1:500), beides erhalten Sie vom Vermessungsamt. Darüber hinaus brauchen Sie eine Bauzeichnung des geplanten Carports mit Grundriss, Schnitt und diversen Ansichten. Natürlich sind ebenso die Antragsformulare des Bauamts notwendig. Das Bauamt teilt Ihnen auch mit, was Sie beim Carport-Bau beachten müssen und welche Auflagen es gibt. Schließlich müssen noch weitere Faktoren berücksichtigt werden: zum Beispiel der Mindestabstand zum Grundstück des Nachbarn, schriftliche Einwilligung der Nachbarn, maximale Höhe des Baus usw.

Wenn Sie Ihren Carport nicht selber bauen, sondern bauen oder aufstellen lassen, erhalten Sie viele Unterlagen, die für den Bauantrag erforderlich sind, vom Hersteller, z.B. von Designo-Carport.de. So liefern viele Anbieter zum Beispiel die Bauzeichnung, die Baubeschreibung und Angaben zur Statik gleich mit.

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