Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland lässt sich in vier große Bereiche einteilen. Neben dem Öffentlichen Recht, dem Verfassungsrecht und dem Strafrecht gehört das Privatrecht als ein Teilgebiet zur Rechtsordnung in Deutschland. Das Privatrecht regelt dabei die Beziehungen zwischen zwei Personen und ist gekennzeichnet durch eine freie Willensäußerung. Die grundlegenden Bestimmungen zum Privatrecht findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das zunächst allgemeine Regelungen enthält und später in das Sonderprivatrecht untergliedert. Ein Bestandteil des Sonderprivatrechts ist das Mietrecht.
Das Mietrecht als Teil des Schuldrecht
Typischerweise gehört das Mietrecht zum Schuldrecht, das dadurch gekennzeichnet ist, dass sich die Parteien gegenseitig etwas schulden. Durch einen Gebrauchsüberlassungsvertrag (spezifischer: Mietvertrag) wird ein Mietverhältnis begründet, auf das das Mietrecht anzuwenden ist. Während die eine Partei sich vertraglich verpflichtet, zum Beispiel Wohnraum zum Gebrauch zur Verfügung zu stellen, schuldet die andere Partei dafür eine Miete. Spezielle Regelungen zum Mietrecht finden sich in den §§ 535 bis 580a BGB.
Urteile ergänzen die Bestimmungen zum Mietrecht im BGB
Die Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich durch eine eher geringe Eigentümerquote im Bereich Wohnraum aus. Mehr als 54 % der Einwohner der Bundesrepublik wohnen zur Miete. Diese Tatsache macht deutlich, welchen besonderen Stellenwert das Mietrecht einnimmt. Die Bestimmungen im BGB sind häufig sehr grundlegender Struktur und befassen sich weniger mit Einzelproblemen. Oft müssen sie im Alltag interpretiert und ausgelegt werden, damit sie in der Praxis angewandt werden können. Dieses geschieht regelmäßig durch Gerichtsurteile. Da das Mietrecht sehr komplex und ständig dem Wandel der Gesellschaft unterlegen ist, haben sich Rechtsanwälte auf dieses Thema spezialisiert, wie zum Beispiel die Rechtsanwaltskanzlei Reinhard und Dworazik in Fulda oder jeder Anwaltskanzlei die sich auf diesen Bereich anbietet.
Wenn Mieter und Vermieter sich streiten
Das Mietrecht kommt in erster Linie bei der Begründung eines Mietverhältnisses und dessen Beendigung zum Einsatz. Hierzu sind die Regelungen relativ eindeutig und lassen kaum Platz für unterschiedliche Auffassungen. Schwieriger wird es meist, wenn zwischen den Vertragsparteien Unklarheiten über die Rechte und Pflichten während des Mietverhältnisses bestehen.
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