Ortsveränderliche elektrische Geräte

Ortsveränderliche elektrische Geräte

Ortsveränderliche elektrische Geräte hat jeder von uns in seiner unmittelbaren Umgebung. Doch kaum jemand kann sich unter diesem Begriff etwas vorstellen. Unter ortsveränderliche elektrische Geräte versteht man elektronische Geräte, die einen Stecker besitzen, beispielsweise einen Toaster. Zusätzlich versteht man unter dieser Bezeichnung alle Geräte, die während der Inbetriebnahme bewegt werden können, aber trotzdem mit dem Stromkreislauf verbunden sind.

Beispiele dafür sind:

  • Drucker
  • Scanner
  • Mehrfachsteckdose
  • Lötkolben
  • Computer
  • Ladegeräte

Die Prüfung ortsunabhängiger elektrischer Geräte

Natürlich müssen auch solche Geräte regelmäßig von Elektrikern oder befugten Personen überprüft werden. Eine solche Prüfung erfolgt laut  § 5 „Prüfungen“ der BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und sollten in jedem Betrieb abgehalten werden. Ein Unternehmen ist für die sichere Bereitstellung und Nutzung der einzelnen elektrischen Anlagen verantwortlich. Für diese Prüfung wird eine befähigte Person beauftragt. Diese kann beispielsweise aus dem eigenen Betrieb stammen. Die reinen Intervalle der Prüfung legt der Arbeitgeber selber fest. Sie sollten aber mindestens einmal im Jahr stattfinden. Wer mehr zu diesem Thema Wissen möchte findet mehr dazu auf der Seite www.elektrofachkraft-wissen.de.

Diese Personen können als befähigte Person anerkannt werden

Wenn man vom fachlichen Standpunkt ausgeht kann man drei unterschiedliche Personengruppen unterscheiden, die für eine solche Prüfung in Frage kommen würden.

  • Elektronisch unterwiesene
  • Elektrofachkräfte
  • Befähigte Personen

Die Elektrofachkraft kann aufgrund der Erfahrungen und Ausbildungen die Prüfungen fachgerecht übernehmen und potenzielle Gefährdungen, die von Geräten ausgehen erkennen. Die unterwiesene Person wurde meistens von der Elektrofachkraft angelernt.

Was besagt die Betriebssicherheitsverordnung zu den Vorkenntnissen?

Die Regel für Betriebssicherheit 1203 definiert nochmals die Voraussetzungen die eine Person mitbringen muss, um solche Prüfungen durchzuführen. Diese Regelung bezieht sich auf die befähigten Personen, die jedoch mit den anderen beiden Personengruppen gleichzusetzen ist. Die befähigte Person muss eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder ein Studium absolviert haben. Zusätzlich muss mindestens ein Jahr Berufserfahrung vorhanden sein. Das bedeutet aber auch, dass die Person die als befähigt eingestuft wird, sich in den Normen und den Gesetzen in diesem Gebiet auskennen muss. Wenn diese noch nicht vorhanden sind, ist eine Weiterbildung, in der solche Fähigkeiten vermittelt werden zu empfehlen. Damit kann jede Person in einem Unternehmen die gewünschten Prüfungen an ortsunabhängigen elektrischen Anlagen vornehmen.

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