Vorschritten bei Balkongeländer – das sollten Sie beachten:
In der jeweils geltenden Landesbauordnung stellt der Gesetzgeber zwei wichtige Aspekte in das zentrale Blickfeld. Der eine Aspekt beinhaltet die Standsicherheitsvorschriften, die für den Balkon selbst und den dazugehörigen Bauelementen gelten. Der zweite Punkt sorgt für die Sicherstellung des Absturzschutzes. Die Faktoren wie die verwendeten Metallverstrebungen oder die Höhe und Beschaffenheit der Materialien nehmen eine wichtige Rolle beim Balkongeländer ein. Damit die Vorschriften eingehalten werden können, und keine Gefahrenquelle entsteht, sollte ein Fachexperte in das Bauvorhaben einbezogen werden.
Balkongeländer als wichtiger Teil im Bauvorhaben
Möchte man einen neuen Balkon an einem bestehenden Immobilienobjekt oder an einem neuen Bauwerk errichten, müssen bestimmte Vorschriften zwingend eingehalten werden. Die Baubeschreibung benötigt eine statische Berechnung und zusätzlich muss für einen amtlichen Lageplan samt Bauchzeichnung gesorgt werden. Diese Unterlagen enthalten die wichtigen Maßnahmen, die für das Balkongeländer erforderlich sind. Die allgemeingültigen Vorschriften sind vom Balkonbau nicht zu trennen. Wer sich für ein Balkongeländer entscheidet, muss zudem für eine amtlich anerkannte Signatur sorgen. Bei Balkongeländern aus Holz ist auch ein Zimmermeister dazu berechtigt. Verschiedene Genehmigungen müssen aufgebracht werden, die von der Genehmigungsfreistellung bis hin zur Bautenstandsveränderungsgenehmigung reichen können. Aus diesem Grunde sollte immer ein Fachexperte beim Balkongeländerbau zurate gezogen werden. Die nötige Sicherheit und Vorschriftseinhaltung kann Kosten reduzieren und vor allem den nötigen Schutz gewährleisten.
Sicherheit hat oberste Priorität
Der wohl wichtigste Aspekt, der für das Baugeländer beachtet werden soll, ist der ausreichende Schutz. Die Vorschriften sind zwingend einzuhalten, da andernfalls hohe Strafen fällig werden. Der Schutz wird hauptsächlich an Kindern gemessen. Stabilität, Verkleidung und Höchstabstände unterliegen genauen gesetzlichen Vorschriften. Nur wer alle diese Faktoren einbindet, kann mit einem sicheren und gesetzeskonformen Balkongeländer reichen. In keinem Fall darf das Geländer für Kinder leicht erklimmbar sein.
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